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Starkheim 3 | 84453 Mühldorf a. Inn +49 8631 98637-0

Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) (Bachelor Professional in Sozialwesen) berufsbegleitend

Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher wird an der Fachakademie auch in Teilzeitform (berufsbegleitend) angeboten. Sie dauert 3 Jahre mit anschließendem Berufspraktikum. Diese Form der Ausbildung ermöglicht eine Berufstätigkeit bzw. einen Berufseinstieg oder eine Weiterqualifizierung. Während der Ausbildung darf die Berufstätigkeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben höchstens zwei Drittel einer regulären Arbeitszeit umfassen.

Der Unterricht findet an zwei Tagen wöchentlich ganztägig statt. Hinzu kommen zwei Blockwochen pro Schuljahr.

Ein neuer Kurs startet voraussichtlich im September 2025!

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Flyer Erzieher Plus

Die Aufnahme in das erste Studienjahr der Fachakademie für Sozialpädagogik setzt Folgendes voraus:

  1. die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung* oder
  2. einen mittleren Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch

a) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren,

b) eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung

c) ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Einführungsjahr oder

d) eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren,

und bei Zusage des Schulplatzes

  1. die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist uns ausweist, dass die Bewerberin oder der Bewerber für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers geeignet ist,
  2. die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist, und
  3. das Fehlen von Anhaltspunkten, die die Bewerberin oder den Bewerber als ungeeignet für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers erscheinen lassen.

Bewerberinnen und Bewerber für die berufsbegleitende Ausbildung müssen mindestens 21 Jahre alt sein.

*Der Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung nach Anlage 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a und b FakO gilt für Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule mit der Ausbildungsrichtung Sozialwesen als erbracht.

Abweichend von Nr. 2 können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ausnahmsweise auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, deren bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie erwarten lassen. Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, sodass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist. Als Muttersprache gilt die Sprache, in der die schulische Ausbildung und – soweit eine solche durchgeführt wurde – die berufliche Ausbildung der Bewerberin oder des Bewerbers überwiegend erfolgte.

Praktika:

Es sind im 1. und 3. Studienjahr jeweils 160 Stunden Praktikum in einem anerkannten Arbeitsfeld abzuleisten. Die Praktika müssen in zwei unterschiedlichen Arbeitsfeldern angesiedelt sein. Eine Verkürzung ist um max. 50% möglich, wenn einschlägige Vorerfahrungen in einem oder mehreren der folgenden Arbeitsfelder vorhanden sind:

  • Kindertagesseinrichtungen
  • Einrichtungen der stationären Jugendhilfe
  • Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Einrichtungen der teilstationären Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Offene Ganztagsschule, Mittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung
  • Schulbegleitung
  • Einrichtungen der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtungen für Mütter / Väter mit ihren Kindern

Der Nachweis erfolgt über ein Arbeitszeugnis. Nicht anrechenbar für diese Praktikumsart ist ehrenamtliches Engagement in Vereinen, gemeinnützigen Organisationen, eigenständig geführte Kurse o.ä.

Eine Anrechnung von bis zu 50% ist bei einem nachgewiesenen Anstellungsverhältnis möglich, welches nicht länger als drei Jahre zurück liegt.

Ferienpraktikum

Im 2. Ausbildungsjahr sind 100 Stunden Ferienpraktikum abzuleisten.

Eine Verkürzung ist um max. 50% möglich, wenn einschlägige Vorerfahrungen in der ehrenamtlichen Gruppenarbeit von Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen vorhanden sind und diese nicht länger als drei Jahre zurück liegen.

Anerkannt wird ehrenamtliches Engagement in:

  • Jugendverbänden
  • Freizeitpädagogische Maßnahmen von öffentlichen und freien Trägern
  • Freizeitpädagogische Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Freizeitpädagogische Maßnahmen für Menschen mit Behinderung

Der Nachweis erfolgt über eine Bestätigung des Trägers mit kurzer Beschreibung der Tätigkeit.

Grundschulpraktikum

Im 1. Ausbildungsjahr müssen 40 Stunden Grundschulpraktikum abgeleistet werden. Eine Verkürzung ist nicht möglich.

Das Lehrangebot umfasst unter anderem die Fächer:

  • Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
  • Theologie/Religionspädagogik
  • Literatur- und Medienpädagogik
  • Praxis- und Methodenlehre
  • Ökologie/Gesundheitserziehung
  • Mathematisch- naturwissenschaftliche Erziehung
  • Kunst- und Werkerziehung
  • Musik- und Bewegungserziehung
  • Englisch
  • Deutsch

Mit Abschluss der Ausbildung kann auch die eingeschränkte oder allgemeine Fachhochschulreife erworben werden.

Bei der Aufnahme wird einmalig eine Verwaltungspauschale von € 20,00 erhoben. diese wird auch bei Nichtantritt des Schulplatzes nicht zurückerstattet,

Für besonderen Aufwand (z.B. Kopiergeld, Verbrauchs- und Arbeitsmittel) wird in ein jähricher Beitrag in Höhe von € 220,00 erhoben.

Das Berufspraktikum kann in 12 Monaten (mind. 30 Stunden Wochenarbeitszeit) oder in 24 Monaten (unter 30 Stunden Wochenarbeitszeit) absolviert werden. Zudem gibt es die Möglichkeit das Praktikum aufgrund von einschlägiger beruflicher Tätigkeit auf 6 Monate verkürzen.

Als Praktikumsstellen kommen alle oben genannten Einrichtungen in Frage insofern die Anleitung durch eine Fachkraft gewährleistet ist.

Während dem Berufspraktikum finden an der Fachakademie begleitende Seminarveranstaltungen statt. Zur Reflexion der eigenen Entwicklung und zur Auseinandersetzung mit Themen aus der erlebten Praxis dient die ausbildungsbegleitende Supervision.

Kontakt

Fachakademie für Sozialpädagogik Mühldorf
Starkheim 3, 84453 Mühldorf a. Inn
T +49 8631 986370
F +49 8631 9863718
E-Mail

Ansprechpartner Leitung:

Kerstin Haider

Nicole Kuhns

Stellvertretende Schulleitung

E-Mail

Ansprechpartnerinnen Sekretariat und Verwaltung:

Irene Seyfried

Rosemarie Precht

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