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Starkheim 3 | 84453 Mühldorf a. Inn +49 8631 98637-0

Informationen zu einem Auslandspraktikum

Sie können sowohl das Ferienpraktikum als auch das Berufspraktikum (Berufsanerkennungsjahr) im Ausland absolvieren.

Wir empfehlen Ihnen

  • eine Teilung des Anerkennungsjahres – 6 Monate im Ausland und 6 Monate in Deutschland.
  • den Besuch der Informationsveranstaltungen in der Fachakademie zu Beginn des Anerkennungsjahres ist, da dort bereits viele wichtige Informationen vermittelt werden und gleichzeitig Pflichtstunden absolviert werden können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Haider.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Genehmigung zu erhalten?

Die Landessprache und die offizielle Amtssprache muss beherrscht werden! (Ausnahmen sind Südtirol und die Schweiz)

Vorgaben für das Ferienpraktikum

  • Die Maßnahme muss eine Ferienmaßnahme sein
  • Diese Ferienmaßnahme muss selbst durchgeführt werden
  • Sie muss ein gruppenpädagogischer Dienst sein (kein Au-Pair)

Vorgaben für das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr)

  • Neben der Sprachregelung, muss auch das Gastland vergleichbare Bedingungen erfüllen können, die durch die Fachakademie gestellt werden (siehe Merkblatt „Berufspraktikum”)
  • Die Studierenden kümmern sich eigenverantwortlich um die Organisation und Durchführung
  • Bis zum 1. Mai wird ein unterschriebener Vertrag mit der Einrichtung im Ausland benötigt
  • Studierende benötigen einen Nachweis über 160 Stunden zu berufsspezifischen Seminaren
  • Eine verantwortliche Person (Anleitung) aus dem pädagogischen Bereich (pädagogische Fachkraft) wird vor Ort benötigt
  • Außerdem benötigen Studierende vor Ort eine geeignete Person (pädagogische Fachkraft), die den 1. Praxisbesuch durchführt und die die praktische Prüfung abnimmt – dies darf nicht die Anleitung sein!

Auf Umfang und Höhe der Vergütung hat die Fachakademie keinen Einfluss. Dies muss selbstständig vor Ort mit der Einrichtung verhandelt werden. Bei Bedarf können Sie hierbei unterstützt werden.

Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

  • Ihre Facharbeit kann durch eine Lehrkraft der Fachakademie betreut werden
  • Sämtliche Unterlagen, die Sie vor Ort benötigen, um Ihren Aufenthalt durch die Fachakademie genehmigen zu lassen, können gestellt werden
  • Anträge zur Genehmigung dieser Auslandsmaßnahme stehen ebenfalls zur Verfügung
  • Betreuung und individuelle Unterstützung durch eine Praxislehrkraft

Kontakt

Fachakademie für Sozialpädagogik Mühldorf
Starkheim 3, 84453 Mühldorf a. Inn
T +49 8631 986370
F +49 8631 9863718
E-Mail

Ansprechpartner Leitung:

Kerstin Haider

Stellvertretende Schulleitung
E-Mail

Ansprechpartnerinnen Sekretariat und Verwaltung:

Irene Seyfried

Rosemarie Precht

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